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Sind Sie bereit für das
Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz 2025?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und wird die digitale Landschaft verändern. Diese Seite informiert Sie über die wichtigsten Aspekte des Gesetzes und wie Ihr Unternehmen davon betroffen sein könnte.

Warum das BFSG wichtig ist

Ziel des BFSG ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, profitieren von folgenden Vorteilen:

Erweiterte Zielgruppe

Sie erreichen Millionen von potenzieller Kundinnen und Kunden, die auf barrierefreie Angebote angewiesen sind.

Besseres Ranking

Barrierefreie Webseiten sind ein SEO-Faktor und verbessern Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen.

Zukunftssicherheit

Vermeiden Sie rechtliche Sanktionen und zeigen Sie Ihre soziale Verantwortung.

Wer ist betroffen?

Das Gesetz betrifft den öffentlichen Sektor und zahlreiche private Unternehmen, insbesondere in den Bereichen E-Commerce und Finanzdienstleistungen. Wenn Ihr Unternehmen eine interaktive Website, einen Online-Shop oder digitale Dienstleistungen anbietet, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln. Auch B2B-Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endkunden bereitstellen, fallen unter die Anforderungen des BFSG.

  • Öffentlicher Sektor
  • Private Unternehmen
  • B2B-Unternehmen
Betroffene vom BFSG

Checkliste für die digitale Barrierefreiheit

Überprüfen Sie mit unserer Checkliste zur digitalen Barrierefreiheit selbst, ob Ihre Website die Anforderungen des BFSG erfüllt. Tragen Sie Ihre Daten in das Formular ein und erhalten Sie die Checkliste sowie hilfreiche Tipps zur Umsetzung direkt per E-Mail.

Anrede

Mit dem Klick auf „Checkliste anfordern“ willigen Sie ein, dass B DESIGN Ihnen per E-Mail Informationen im Rahmen unseres Newsletters zusendet. Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen – entweder über den Abmeldelink am Ende jedes Newsletters oder über diesen Link. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Was Sie jetzt tun können

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG auseinanderzusetzen. Eine umfassende Überprüfung und Optimierung Ihrer digitalen Angebote ist der Schlüssel, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig Ihre Reichweite und Nutzerzufriedenheit zu erhöhen.


Sprechen Sie uns an – unverbindlich und direkt

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an, um Ihre Fragen zu klären und Ihre Möglichkeiten zu besprechen. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter!

Checkliste Icon

Unsere Leistungen im Überblick

Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen des BFSG zu verstehen und umzusetzen:

  • Analyse Ihrer digitalen Angebote
    Überprüfung auf Barrierefreiheit
  • Strategische Beratung
    Planung eines optimierten, gesetzeskonformen Angebots
  • Umsetzung nach Standards
    WCAG 2.1, EN 301 549
  • Dokumentation
    Unterstützung bei der Erstellung von Barrierefreiheitserklärungen
Analyse Ihrer digitalen Angebote
Dokumentation

Warum Barrierefreiheit mehr ist als Gesetzeskonformität

Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen des BFSG zu verstehen und umzusetzen:

Für alle zugänglich

Ältere Menschen und Kunden mit Behinderungen profitieren von optimierten digitalen Angeboten.

Innovativ und nachhaltig

Zeigen Sie Verantwortung und positionieren Sie Ihre Marke als Vorreiter.

Langfristige Vorteile

Barrierefreie Websites sind zukunftssicher und setzen Standards für digitales Design.

FAQ

Was genau ist eigentlich das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act, eines EU-weiten Gesetzes zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Seit dem 16. Juni 2021 verpflichtet es Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Das Gesetz betrifft eine breite Palette an Produkten und Services – von Computern, Smartphones und internetfähigen Fernsehern bis hin zu E-Book-Readern und Verkaufsautomaten. Ganz besonders am Herzen liegen uns dabei die digitalen Angebote wie Websites und Online-Shops.

Welche Produkte müssen barrierefrei sein?

Unternehmen sind verpflichtet, unter anderem folgende Produkte barrierefrei anzubieten:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones
  • Geldautomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten
  • Internetfähige Fernseher
  • E-Book-Reader
  • Router

Welche Dienstleistungen müssen barrierefrei sein?

Auch zahlreiche digitale und interaktive Dienste unterliegen den neuen Vorgaben, darunter:

  • Telefondienste Messenger-Dienste
  • E-Books
  • Apps im überregionalen Personenverkehr
  • Bankdienstleistungen
  • Selbstbedienungsterminals im Stadt- und Regionalverkehr
  • Elektronischer Geschäftsverkehr

Unter „elektronischer Geschäftsverkehr“ verstehen wir “Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten werden und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden”. Das heißt, dass auch Online-Shops und interaktive Websites dazu gehören.

Wann gilt eine Website als barrierefrei?

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) besagt, dass eine Website barrierefrei sein muss, wenn sie ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis genutzt werden kann. Bisher waren vor allem öffentliche Webangebote des Bundes betroffen, aber mit dem BFSG wird nun auch der private Sektor in den Fokus gerückt.

Wichtige Kriterien für eine barrierefreie Website:

  • Sehbehinderte Nutzer:innen – Unterstützung durch Screenreader, Alternativtexte für Bilder, kontrastreiche Gestaltung.
  • Hörgeschädigte Nutzer:innen – Bereitstellung von Untertiteln oder Transkriptionen für Videos.
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen – Steuerung der Website über die Tastatur ohne Maus.
  • Einfache Sprache – Vermeidung von Fachjargon, klare Formulierungen und eine Version in „Leichter Sprache“.
  • Responsives Design – Optimale Darstellung auf verschiedenen Geräten, anpassbare Schriftgröße ohne Funktionsverlust.
  • Feedback & Unterstützung – FAQ, Infografiken, Chat- oder Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von Barrieren.

Wer ist vom BFSG ausgenommen?

Nicht alle Unternehmen sind zur Einhaltung des BFSG verpflichtet. Ausnahmen gelten für:

  • Private Websites – Persönliche Blogs oder nicht-kommerzielle Angebote.
  • B2B-Websites – Digitale Produkte, die sich ausschließlich an Geschäftskund:innen richten.
  • Und auch für Kleinstunternehmen gibt es eine Ausnahme: Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von der Regelung ausgenommen. Aber: Wenn diese Kleinstunternehmen die oben genannten Produkte in den Verkehr bringen, dann gelten für sie die Bestimmungen des BFSG.

Starten Sie jetzt

Werden Sie aktiv und machen Sie den ersten Schritt in eine barrierefreie Zukunft. Mit unserem Know-how setzen wir die gesetzlichen Anforderungen gemeinsam effizient um und maximieren gleichzeitig Mehrwert für Ihr Unternehmen und Ihre Kunden.

Hinweis zur Haftung
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Trotz sorgfältiger Recherche und Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte. Für verbindliche Rechtsauskünfte oder individuelle Anforderungen empfehlen wir, eine Rechts- oder Fachperson zu konsultieren.